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Willkommen auf unserer Homepage Unser im Jahre 1919 gegründeter Verein zählte nach einer Veröffentlichung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) im Jahr 1927 unter dem Vorsitz von Dr. Tielker 13 Mitglieder. Inzwischen hat der Lippische Anwalt- und Notarverein, zuständig für den Landgerichtsbezirk Detmold mit den Amtsgerichten Blomberg, Detmold und Lemgo, rund 250 Mitglieder. Die Tendenz steigt. Die Mitgliedschaft ist in den ersten beiden Jahren nach der Zulassung beitragsfrei. Darüber hinaus kann auf Antrag eines Mitglieds dieses durch den Vorstand von den Beiträgen befreit werden, wenn dieses
geboten erscheint. Der Verein hat seinen Sitz in Detmold. Er ist beim Amtsgericht Detmold unter 17 VR 378 eingetragen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral. Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Belange der Rechtsanwälte und Notare im Landgerichtsbezirk, insbesondere die Förderung rechtspolitischer Interessen, wirtschaftlicher Tätigkeiten und beruflicher Fortbildung. Erst vor wenigen Jahren ist die aus dem März 1948 stammende Satzung des Vereins aktualisiert und modernisiert worden. Der "Entrümpelung" fiel auch ein Passus in § 7 der Satzung zum Opfer, der die Wahl von Vertretern bei der Anwaltskammer vorsah:
"... sobald Letztere nach der Anordnung der Militärregierung zulässig ist."
Die Tatsache, dass der Verein jahrzehntelang mit einer Satzung arbeiten
konnte, die noch den Geist des demokratischen Wiederaufbaus atmete, beweist, dass der
Vereinszweck gelebt und praktiziert wird: Enger Kontakt wird mit den hiesigen Richtern, Staatsanwälten und den zuständigen Behörden gepflegt. Der Lippische Anwalt- und Notarverein initiiert Fortbildungsveranstaltungen, sowohl für die Anwaltschaft als auch für die ReNo-Fachangestellten. Derzeit ist der Vorstand wie folgt besetzt:
Der Lippische Anwalt- und Notarverein ist - wie auch alle anderen Anwaltvereine des OLG-Bezirks Hamm - Mitglied im Landesverband Nordrhein-Westfalen des DAV und im Deutschen Anwaltverein. Die Mitgliedschaft ist in den ersten beiden Jahren nach der Zulassung beitragsfrei. Die Beitrittserklärung finden Sie hier. |